Für Kinder ab dem ersten Lebensjahr oder auch davor, wenn die Eltern den Bedarf (z.B. Berufstätigkeit, Lehre, Fortbildungsmaßnahme o.Ä.) nachweisen können, besteht die Möglichkeit auf Förderung des Kindertagespflegeplatzes durch die zuständige Kommune.
Die Eltern stellen dazu beim Jugendamt der Stadt Gera einen Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege
und erhalten dann einen Feststellungsbescheid. In diesem Bescheid wird auch der Anteil der Eltern an den Betreuungskosten festgelegt.
Diese liegen im mittleren Bereich des Durchschnitts der Elternbeiträge für Kindertagesstätten (Krippenbereich) in Gera.
Zusätzlich überweisen Sie je Monat eine Pauschale in Höhe von 90,00/95,00 Euro (Kuhmilchprodukte/keine Kuhmilchprodukte) als Verpflegungsgeld auf das Konto der Kindertagespflegestelle. In der Verpflegungspauschale enthalten sind ein Obst - /Gemüsefrühstück, das täglich frisch gekochte Mittagessen und die Getränke des Kindes.
Bei Zubuchung des Vespers ergeben sich zusätzlich 10,00 Euro monatlich.